Die Abteilung für die Architektonisches- und Bauverwaltung - Powiat Słubicki

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Die Miterbeitern:

Vorname und Name

Die Dienststellung

Zimmer/
Telefonnummer

E-Mail

Małgorzata Pawłowicz -Wiktor

Der Leiter

001
(95) 759 20 30

m.pawlowicz(malpa)powiatslubicki.pl

Dariusz Śmielewicz

Der Stellvertreter des Leiters

001 
(95) 759 20 31

d.smielewicz(malpa)powiatslubicki.pl

Jagoda Wasilewska

Inspektoranwärter für das Bauwesen

001 
(95) 759 20 31

 

Janusz Pabisiak

Inspektoranwärter für das Bauwesen

001 
(95) 759 20 31

j.pabisiak(malpa)powiatslubicki.pl

Anita Kukiel

Inspektoranwärter für das Bauwesen

001 
(95) 759 20 31

a.kukiel(malpa)powiatslubicki.pl

Paulina Górowska

Inspektoranwärter für das Bauwesen

001 
(95) 759 20 31

p.gorowska(malpa)powiatslubicki.pl

Die Hauptaufgaben der Abteilung für die Architektonisches- und Bauverwaltung sind:

1) Die Führung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Ausstellung der Bau- und Abbruchgenehmigungen laut Gesetz- Baurecht,

2) Die Führung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Entscheidungsausstellung der  Baugenehmigungsänderung im Fall des wesentlichen Rücktritts von dem zugelassenen Bauprojekt,

3) Die Führung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Übertragung der Baugenehmigung auf einem anderen Subjekt, sowie der Rechten und Pflichten, welche daraus folgen,

4) Die Feststellung des Ablaufs der Baugenehmigung,

5) Die Annahme der Anmeldungen bzgl. Bauabsicht, Umbaus bzw. Abbruchs des Bauobjekts und Ausführung der Bautätigkeiten, welche keiner Baugenehmigungspflicht auf dem Weg des Verwaltungsentschlusses benötigen,

6) Die Erhebung des Widerspruchs bzgl. Baus, Umbaus, Abbruchs und Bautätigkeiten, sowie die Verpflichtung zur Erlangung der Baugenehmigung,

7) Die Annahme der Anmeldungen bzgl. Änderung der Nutzungsart des Bauobjekts oder seiner Teil, sowie die Widerspruchserhebung auf dem Weg der Entscheidung.

8) Die Führung der Sachen bzgl. Erteilung bzw. Ablehnung der Genehmigung für die Abweichung von der Technischen- und Bauvorschriften,

9) Die Entscheidung bzgl. Unentbehrlichkeit des Eingangs zum Nebengebäude, Raum bzw. auf das Gebiet der Nebenimmobilie und die Bestimmung derer Nutzungsumstände,

10) Die Ausstellung der Bautagebücher,

11) Die Ausstellung der Bescheinigungen bzgl. Bestätigung der Anforderungserfüllung des Einzelwohnraums für die Zwecke der Sondereigentumseinsetzung,

12) Die Bestätigung der Nutzfläche und technischen Ausstattung des Einfamilienhauses für die Zwecke des Wohngelds,

13) Die Vorbereitung der Materialen bzgl. Beurteilung und Verabredung der Vorwürfe der geplanten Dokumente im Bereich der entsprechenden Regierungs- und Gemeindeaufgaben durch den Landrat und Kreisvorstand,

14) Die Ausstellung der Entscheidungen bzgl. Realisation der Straßeninvestitionen auf Antrag des richtigen Straßenverwalters im Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen,

15) Die Führung des Registers bzgl. Baugenehmigungsanträge und Baugenehmigungsentscheidungen, sowie die Führung der Berichterstattung im Bereich der Abteilungsarbeit,

16) Die Eintragung im öffentlichen Informationsbericht der Informationen bzgl. Anmeldung,  der Widerspruchsdatum bzw. Fehlens des Bauanzeigewiderspruchs laut Art. 29 Abs. 1 Nr 1a, 2b und 19b des Baurechts,

17) Die Mitwirkung bei Vorbereitung der kreislichen Investitionen.  

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